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Pfle­ge­hilfs­mittel

Pro­fes­sio­nellem Pfle­ge­per­sonal und pfle­genden Ange­hö­rigen bieten wir eine Vielzahl von (Einweg-­)Pflegehilfsmitteln an, die die Qua­lität der Pflege ver­bessern helfen und die pfle­ge­rische Arbeit erleichtern. 

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Mit­gliedern der gesetz­lichen Pfle­ge­kassen stehen auf Antrag, wenn eine Pfle­ge­stufe zuer­kannt wurde, zum Ver­brauch bestimmte Pfle­ge­hilfs­mittel in Form von Sach­leis­tungen im Wert bis zu 40 Euro monatlich zu. Dieser Anspruch ist nicht übertragbar und darf auch nicht aus­be­zahlt werden.

Welche Pfle­ge­hilfs­mittel dafür infrage kommen, erklärt Ihnen gerne einer unserer Berater/unserer Bera­te­rinnen und stellt auch gerne für Sie den ent­spre­chenden Antrag bei Ihrer Pfle­ge­kasse. Zu Ihrer Ent­lastung kann dann die monat­liche Belie­ferung auto­ma­tisch in der von Ihnen gewünschten Zusam­men­setzung erfolgen. 

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